Allgemeine Geschäftsbedingungen BS-Carsharing GmbH mit seiner Marke SHEEPERSHARING.COM
gültig ab 18.01.2021
• § 1 Gegenstand
• § 2 Angebote in Kooperation mit Dritten
• § 2.1 Anmietung von SHEEPERSHARING.COM – Fahrzeugen
• § 2.2 Vermittlung von SHEEPERSHARING.COM zu einem Partner
• § 3 Fahrtberechtigung
• § 4 Zugangsdaten und -medien
• § 5 Entgelte, Änderungen der Preis- und Gebührenliste
• § 6 Zahlungsbedingungen und Kaution
• § 7 Voraussetzungen zur Fahrzeugübernahme
• § 8 Überprüfen des Fahrzeugs vor Fahrtantritt
• § 9 Benutzung der Fahrzeuge
• § 10 Besondere Bestimmungen im stationären Carsharing
• § 10.1 Auslandsfahrten
• § 10.2 Buchungspflicht
• § 10.3 Nutzungsdauer
• § 10.4 Stornierungen
• § 10.5 Rückgabe der Fahrzeuge
• § 10.6 Verspätungen
• § 11 Besondere Bestimmungen im Free-Floating-Carsharing
• § 11.1 Auslandsfahrten
• § 11.2 Buchung/Übernahme/Nutzungszeit
• § 11.3. One-Way/Parken/Rückgabe
• § 11.4 Preise
• § 12 Unfälle, Diebstahl und Anzeigepflicht
• § 13 Versicherung
• § 14 Technikereinsatz
• § 15 Haftung des Anbieters
• § 16 Haftung des Kunden
• § 17 Aufrechnung, Einwendungsausschluss
• § 18 Vertragsänderungen
• § 19 Kündigung und Sperrung
• § 20 Datenschutz
• § 21 Bonitätsprüfung
• § 22 Vertragswidriges Verhalten
• § 23 Sonstige Bestimmungen
§ 1 Gegenstand
Die BS-Carsharing GmbH mit seiner Marke SHEEPERSHARING.COM (im Folgenden „SHEEPERSHARING.COM“ oder „Anbieter“ genannt) vermieten (als „Anbieter“) oder vermitteln (als „Vermittler“) registrierten Kunden („Kunden“) bei bestehender Verfügbarkeit Kraftfahrzeuge zur kurzzeitigen Nutzung („Kurzzeitmiete“). SHEEPERSHARING.COM ist Partner im Carsharing-Netzwerk der Deutschen Bahn – Flinkster. Diese Allgemeinen Geschäfts-bedingungen (AGB) gelten für die Registrierung (Abschluss des Kundenvertrages) und die Kurzzeitmiete des Produktes Carsharing. Sofern SHEEPERSHARING.COM als Anbieter auftritt, gilt die Preis- und Gebührenliste von SHEEPERSHARING.COM, im Vermittlungsfall die des jeweiligen Leistungserbringers. Durch den Abschluss des Kundenvertrages erwirbt der Kunde keinen Anspruch auf die Kurzzeitmiete zu der zum Zeitpunkt der Registrierung gültigen Preis- und Gebührenliste bzw. der gültigen Verbrauchspauschale. Es gelten ausschließlich die aktuellen Preise und Gebühren zum Zeitpunkt der Nutzung (siehe § 5 dieser AGB). Die Begriffe Kunde oder Fahrtberechtigten dienen der Vereinfachung und bezeichnen das männliche und weibliche Geschlecht.
§ 2 Anmietung und Vermittlung
§ 2.1 Anmietung von SHEEPERSHARING.COM – Fahrzeugen
Der Kunde ist berechtigt, über seinen Kundenaccount Fahrzeuge von SHEEPERSHARING.COM zu der aktuellen Preis- und Gebührenliste von SHEEPERSHARING.COM (siehe §§ 1 und 5 dieser AGB) zu buchen. SHEEPERSHARING.COM bleibt in diesem Fall als Anbieter alleiniger Vertragspartner des Kunden. Für die Nutzung solcher Fahrzeuge gelten diese AGB.
§ 2.2 Vermittlung von SHEEPERSHARING.COM zu einem Partner
Der Kunde kann über seinen Kundenaccount auch andere als Fahrzeuge als von SHEEPERSHARING.COM buchen. In diesem Fall erbringt SHEEPERSHARING.COM Dienstleistungen nicht als Anbieter, sondern vermittelt lediglich das Fahrzeugangebot eines Dritten (SHEEPERSHARING.COM als Vermittler). Der Vertrag über die Leistung kommt im Vermittlungsfall ausschließlich zwischen dem Dritten als Leistungserbringer und dem Kunden zustande. Es gelten die AGB des Dritten und die Preis- und Gebührenordnungen von Flinkster. SHEEPERSHARING.COM wird den Kunden im Vermittlungsfall während des Buchungsprozesses auf die abweichenden Preis- und Gebührenordnungen sowie AGB des Dritten hinweisen.
§ 3 Fahrtberechtigung
Fahrtberechtigt sind Personen, die einen Kundenvertrag mit dem Anbieter abgeschlossen haben (Kunde) und weitere vom Kunden angemeldete Personen (Tarifpartner). Buchungen über den Kundenaccount von Tarifpartnern erfolgen ausschließlich im Namen und auf Rechnung des Kunden. Ist der Kunde eine juristische Person, kann er Personen benennen (Beauftragte), die in seinem Namen und auf seine Rechnung fahrtberechtigt sind. Das Fahrzeug darf ebenfalls mit Zustimmung und in Anwesenheit des Kunden im Fahrzeug von einer anderen Person geführt werden. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Fahrtberechtigten (Tarifpartner/Beauftragte/ berechtigte Dritte) die Regelungen dieser AGB beachten und bei Fahrten fahrtüchtig und im Besitz einer für das Fahrzeug gültigen Fahrerlaubnis sind. Der Kunde hat das Handeln der Fahrtberechtigten wie eigenes Handeln zu vertreten. Der Kunde muss jederzeit nachweisen können, wer das Fahrzeug gelenkt hat (z. B. bei Verstößen gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften). Für unter 25-jährige Fahrtberechtigte gibt es Buchungsbeschränkungen, so dass dieser Kundenkreis auf das Fahrzeugangebot einzelner Klassen, wie in der Preisliste ausgewiesen, nicht zugreifen kann. Dem Kunden ist es untersagt, Fahrtberechtigten unter 25 Jahren Fahrzeuge einer anderen Klasse zur Nutzung zu überlassen. Dem Kunden kann die Fahrberechtigung ganz oder teilweise entzogen werden, sofern der Kunde Fahrzeuge unsachgemäß behandelt (siehe §9). Der Anbieter ist berechtigt, die Fahrtberechtigung zu befristen und nur nach Vorlage des Originalführerscheins des Kunden für einen festgelegten Zeitraum zu verlängern und/oder bei Nichtvorlage des Führerscheins trotz Aufforderung die Fahrtberechtigung bis zur Führerscheinvorlage zu sperren.
§ 4 Zugangsdaten und -medien
Jeder Kunde erhält ein Zugangsmedium (Kundenkarte, Führerscheinsiegel o.ä.) und/oder Zugangsdaten, die nach Setzen einer Kunden-PIN und in Kombination mit einer Smartphone-Applikation ebenfalls den Zugang zu Fahrzeugen mit eingebauter Zugangstechnik ermöglichen. Eine Weitergabe des Zugangsmediums, der Zugangsdaten und/oder der Kunden-PIN ist nicht gestattet, der Kunde verpflichtet sich, insbesondere seine Zugangsdaten und Kunden-PIN strikt geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen. Der Verlust des Zugangsmediums, der Zugangsdaten und/oder der Kunden-PIN ist stets unverzüglich anzuzeigen. Widrigenfalls haftet der Kunde für alle durch den Verlust oder die Weitergabe des Zugangsmediums, der Zugangsdaten und/oder Kunden-PIN verursachten Schäden, insbesondere wenn dadurch der Diebstahl von Fahrzeugen ermöglicht wurde. Das Zugangsmedium (Kundenkarte o.ä.) bleibt im Eigentum von SHEEPERSHARING.COM und ist auf Verlangen auszuhändigen. Im Falle des Verlustes wird dem Kunden eine Aufwands- und Kostenpauschale gemäß Gebührenliste berechnet, sofern der Kunde nicht nachweist, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Dem Anbieter bleibt es vorbehalten, Ersatz seines konkret eingetretenen Schadens zu verlangen. Werden dem Kunden weitere Zugangsmedien übergeben, findet diese Regelung sinngemäß Anwendung. Sollten Fahrzeuge ohne eingebaute Zugangstechnik bereitgestellt werden, erhält der Kunde den Fahrzeugschlüssel bei der Fahrzeugübernahme vom Anbieter. Der Fahrzeugschlüssel ist dem Anbieter bei Fahrzeugrückgabe wieder auszuhändigen. Der Anbieter ist berechtigt, das Zugangsmedium zu befristen und nur nach Vorlage des Originalführerscheins des Kunden für einen festgelegten Zeitraum zu verlängern und/oder bei Nichtvorlage des Führerscheins trotz Aufforderung das Zugangsmedium bis zur Führerscheinvorlage zu sperren.
§ 5 Entgelte, Änderungen der Preis- und Gebührenliste
Dem Kunden werden Verwaltungs- bzw. Aufnahmeentgelte, Entgelte zur Nutzung der Fahrzeuge durch eigene Fahrten und Fahrten der Fahrtberechtigten, sowie Servicegebühren gemäß gültiger Preis- und Gebührenliste in Rechnung gestellt, wobei die Abbuchung in der Regel monatlich erfolgt. Änderungen der Preis- und Gebührenliste erfolgen nach sorgfältiger Prüfung der wirtschaftlichen Lage, z. B. Öl-/Strompreise, Unterhalts- und Beschaffungskosten etc. Die Änderung wird dem Kunden mindestens einen Monat vor Inkrafttreten mitgeteilt.
§ 6 Zahlungsbedingungen und Kaution
Die dem Kunden übermittelte Rechnung des Anbieters ist innerhalb 1 Woche ab Rechnungsdatum fällig und zahlbar. Nach Verzugseintritt haftet er für Bearbeitungskosten und Verzugszinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens des Anbieters bleibt hiervon unberührt. Wünscht der Kunde den Versand der Rechnung per Post, so wird ein Serviceentgelt gemäß gültiger Gebührenliste berechnet. Der Versand per E-Mail ist kostenfrei. Die Gültigkeit von gewährten Fahrtguthaben beträgt jeweils 12 Monate, sofern keine kürzere Laufzeit bei Einrichtung des Guthabens mitgeteilt wurde. Der Anbieter wird das berechnete Entgelt im Einzugsermächtigungsverfahren (SEPA-Lastschriftverfahren) einziehen, wenn der Kunde eine entsprechende Ermächtigung erteilt hat. Im Falle der SEPA-Lastschrift ist durch den Kunden ist ein entsprechendes Lastschriftmandat unter Angabe der IBAN und BIC auszustellen. SEPA-Lastschriften werden entsprechend 5 Tage vor Einzug angekündigt (Pre-Notification). Sofern eine Lastschrift mangels Deckung oder aus anderen vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht eingelöst wird, kann der Anbieter dies dem Kunden in Höhe seines tatsächlichen Aufwands oder pauschal gemäß Gebührenliste in Rechnung stellen, sofern der Kunde nicht einen geringeren Aufwand nachweist. Für Zahlungen per Überweisung oder Kreditkarte kann der Anbieter ein Serviceentgelt gemäß Gebührenliste berechnen. Der Anbieter kann seine Ansprüche jederzeit an Dritte abtreten (Inkassodienst). Eine vom Kunden geleistete Kaution ist durch den Anbieter nicht zu verzinsen.
§ 7 Voraussetzungen zur Fahrzeugübernahme
Der Kunde und fahrtberechtigte Personen verpflichten sich, bei jeder Fahrt die gültige Fahrerlaubnis mitzuführen. Die Fahrtberechtigung ist an den fortdauernden, ununterbrochenen Besitz einer Fahrerlaubnis und die Einhaltung aller darin enthaltenen Bedingungen und Auflagen gebunden. Sie erlischt im Falle des Entzuges, der vorübergehenden Sicherstellung oder des Verlustes der Fahrerlaubnis (z.B. Fahrverbot) mit sofortiger Wirkung. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter vom Wegfall oder der Einschränkung der Fahrerlaubnis unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Kunde und fahrtberechtigte Personen müssen zum Zeitpunkt der Fahrzeugübernahme im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte stehen und dürfen keinerlei Drogen, Alkohol oder Medikamente zu sich genommen haben, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten (bzgl. Alkohol gilt eine Grenze von 0,0‰).
§ 8 Überprüfen des Fahrzeugs vor Fahrtantritt
Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf erkennbare Mängel/Schäden zu überprüfen und mit den zum Fahrzeug dokumentierten Vorschäden per Schadenliste oder mobiler Applikation abzugleichen. Festgestellte Neu-Schäden/-Mängel sind dem Anbieter vor Fahrtantritt telefonisch zu melden, ebenso wie grobe Verschmutzungen.
§ 9 Benutzung der Fahrzeuge
Der Kunde hat die Fahrzeuge sorgsam zu behandeln und gemäß den Anweisungen in den Handbüchern, den Fahrzeugunterlagen und den Herstellerangaben zu benutzen, sowie die Betriebsflüssigkeiten und den Reifendruck zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Das Fahrzeug ist sauber zu hinterlassen und ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern. Rauchen in den Fahrzeugen ist generell nicht gestattet. Ggf. vorhandene Anmietstationen sind pfleglich zu behandeln, eventuell vorhandene Tore oder Absperrungen sind nach der Durchfahrt zu verschließen. Bei einer über gewöhnliche Gebrauchsspuren hinausgehenden Verschmutzung des Innenraums eines Fahrzeugs durch den Kunden, werden Reinigungskosten in Höhe des Aufwands oder pauschal gemäß Gebührenliste berechnet, sofern der Kunde keine geringeren Reinigungskosten nachweist. Als verschmutzt im vorstehenden Sinne gilt ein Fahrzeug insbesondere, wenn es Flecken, Abfall, Grünschnitt, Asche, Tabakrauch, Verschmutzung durch Transport von Tieren oder ähnliches aufweist. Sofern nicht anders angegeben, ist jedes Fahrzeug mit einer Tank- oder Ladekarte ausgestattet. Das Fehlen der Tank-/Ladekarte ist vor Fahrtantritt zu melden. Der Kunde verpflichtet sich, die Tank-/Ladekarte ausschließlich zur Betankung und Reinigung des gemieteten Fahrzeugs zu verwenden. Sofern nicht anders angegeben, muss das Fahrzeug mit mindestens zu einem Viertel gefüllten Tank/Batterie abgestellt werden. Bei Nichteinhaltung der Tankregel kann eine Gebühr gemäß Gebührenliste erhoben werden. Dabei ist, sofern nicht anders angegeben, auf die Betankung mit Premiumkraftstoffen (z.B. „Aral Ultimate“, „Shell V-Power“ o.ä.) zu verzichten. Der Anbieter behält sich hierbei vor, den Differenzpreis zu Normalkraftstoffen dem Kunden gesondert zu berechnen. Es ist untersagt, das Fahrzeug zur gewerblichen Personenbeförderung, zu Geländefahrten, zu motorsportlichen Übungen, zu Testzwecken oder zu sonstigen fremden Zwecken zu benutzen und/oder nicht berechtigten Dritten zur Verfügung zu stellen. Zudem sind untersagt: eigenmächtige Reparaturen oder Umbauten an angemieteten Fahrzeugen; die Beförderung leicht entzündlicher, giftiger oder sonst gefährlicher Stoffe, soweit sie haushaltsübliche Mengen deutlich übersteigen; der Transport von Gegenständen, die aufgrund ihrer Größe, ihrer Form oder ihres Gewichts die Fahrsicherheit beeinträchtigen oder den Innenraum beschädigen könnten; die über das Mietende hinausgehende Entfernung von Gegenständen, die zur Fahrzeugausstattung gehören; die Deaktivierung des Beifahrerairbags, ohne diesen bei Fahrtende wieder zu aktivieren. Im Falle des Aufleuchtens einer Warnleuchte in der Anzeige im Armaturenbrett ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich anzuhalten und sich telefonisch mit dem Kundenservice abzustimmen, inwiefern die Fahrt fortgesetzt werden kann. Auf Verlangen vom Anbieter hat der Kunde jederzeit den genauen Standort des angemieteten Fahrzeuges mitzuteilen und die Besichtigung des Fahrzeugs zu ermöglichen.
§ 10 Besondere Bestimmungen im stationären Carsharing
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für die Anmietung von Fahrzeugen im stationären Carsharing, welches im Wesentlichen durch feste Abhol- und Rückgabestationen oder -gebiete gekennzeichnet ist. Daneben gelten für das stationäre Carsharing die sonstigen Reglungen dieser AGB, mit Ausnahme von § 11.
§ 10.1 Auslandsfahrten
Auslandsfahrten sind nicht gestattet, abweichende Regelungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Für die Einhaltung im Ausland geltender fahrzeugbezogener gesetzlicher Bestimmungen, die nicht auch für die Zulassung und Benutzung von Fahrzeugen in Deutschland gelten, Verkehrsregeln sowie Anforderungen an die Fahrerlaubnis, trägt ausschließlich der Kunde die Verantwortung und stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen frei.
§ 10.2 Buchungspflicht
Der Kunde verpflichtet sich vor jeder Nutzung eines Fahrzeuges, dieses unter Angabe des Nutzungszeitraumes beim Anbieter zu buchen. Dabei muss, sofern nicht explizit anders geregelt, auch der Nutzungszeitraum angegeben werden. Evtl. vorliegende Buchungsbeschränkungen sind zu beachten. Der Kunde hat kein Anrecht auf ein bestimmtes Fahrzeug. Der Anbieter ist berechtigt, ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug zur gebuchten Fahrzeugklasse bereitzustellen. Eine Altersbeschränkung der Fahrtberechtigten auf mindestens 25 Jahre entfällt in diesem Fall. Die für die Internet- und Smartphone-Buchung angezeigten Fahrzeugmodelle sind Beispiele und können vom bereitgestellten Fahrzeug abweichen. Insbesondere bei Fahrzeugen ohne festen Rückgabeort kann es durch Ungenauigkeiten des GPS-Signals in Einzelfällen zu Abweichungen vom angezeigten zum tatsächlichen Standort des Fahrzeugs kommen, für die der Anbieter keine Gewähr übernimmt. Für den telefonischen Buchungsservice wird ein Entgelt gemäß Gebührenliste erhoben. Der Anbieter kann die Entgegennahme von Buchungen von angemessenen Vorauszahlungen auf den Mietpreis durch den Kunden abhängig machen.
§ 10.3 Nutzungsdauer
Die Nutzungsdauer umfasst den Buchungszeitraum. Der Buchungszeitraum beginnt/endet jeweils zur vollen Viertelstunde (Beispiel: 14:00 Uhr, 14:15 Uhr, 14.30 Uhr, 14:45 Uhr, 15:00 Uhr). Die Taktung des Buchungszeitraumes wird durch die gültige Preisliste bestimmt.
§ 10.4 Stornierungen
Kann ein Kunde das gebuchte Fahrzeug nicht nutzen, kann eine Stornierung erfolgen. Die Stornierung einer Buchung kann mit einer Gebühr gemäß Preis- und Gebührenliste belegt werden. Verkürzungen von Buchungen werden wie Stornierungen des verkürzten Zeitraumes behandelt. Der Anbieter informiert den Kunden, wenn die gebuchte Fahrzeugklasse nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Der Kunde kann dann die Buchung kostenfrei stornieren oder im Rahmen der Verfügbarkeit auf eine andere Fahrzeugklasse umbuchen.